Bürgermeister Wolfgang Pieper brachte es so auf den Punkt: „Wenn Einigkeit herrscht, müssen wir keine Uneinigkeit herbeireden“. Gemeint war damit eine zeitweilig emotionsgeladene Diskussion, die rund um den Offenlegungsbeschluss des Bebauungsplans „An der Kraftfahrerkapelle“ aufflammte. Bekanntlich will dort der Verein „Raestruper Gemeindehaus“ ein entsprechendes Gebäude errichten.

Entzündet hatte sich die Diskussion an Äußerungen von Klaus-Werner Heger ( SPD ) und Udo Woltering (Grüne). Während Heger Bezug auf den „recht üppig gestalteten Eingangsbereich“ des Gemeindehauses nahm und eine planerische Veränderung oder Verkleinerung anregte, sah Woltering angesichts der großen Summen, die über öffentliche Mittel in das Projekt fließen würden, ein quasi Mitspracherecht der Politik bei der Gebäudegestaltung als legitim an.

Emotionsgeladene-Diskussion-beim-Offenlegungsbeschluss-fuer-Raestruper-Gemeindehaus-Uneinig-trotz-allgemeiner-Einigkeit_image_1024_width.jpgDas LWL-Denkmalamt hat die Kraftfahrerkapelle begutachtet. Foto: Große Hüttmann

Alfred Bockelbeßmann (CDU) warnte mit Blick auf den engen Zeitplan, der den Verantwortlichen des Vereins nur noch zur Verfügung stehe, um öffentliche Mittel zu beantragen, vor „unnötigen Verzögerungen“. Unterstützt wurde er dabei von seinen Parteikollegen Christoph Boge und Barbara Röttgermann. Boge stellte heraus, dass der Verein Raestrup hinter sich habe und seiner Ansicht nach ein Mäkeln an Details nicht wirklich zulässig sei.

Bürgermeister Wolfgang Pieper war es dann, der die Diskussion mit seinen Äußerungen wieder versachlichte. Er betonte mit Blick auf die vorliegenden Planungen sowie ein Schreiben des LWL-Denkmalamtes, dass ein Gebäude entstehen müsse, das aufgrund der Nähe zur Kraftfahrerkapelle angemessen gestaltet sein müsse.

Die Denkmalpflege des Landschaftsverbandes hatten in ihrem Schreiben deutlich gemacht, dass es sich bei der Kraftfahrerkirche „um ein in der Prüfung befindliches Objekt der Inventarisierung“ handele. Die Grundlage dafür sei eine Erhebung der denkmalwerten Kirchenbauten im Bistum Münster aus der Zeit nach 1945. „Aus Sich der städtebaulichen Denkmalpflege wird der Hinweis gegeben, dass Neubauten in der Umgebung der Kraftfahrerkirche dem Konzept des Solitärbaus in freier Positionierung auf dem Feld, welches darauf ausgerichtet ist, von weit her auf der Bundesstraße sichtbar zu sein, nicht zuwiderlaufen sollte“, heißt es unter anderem in dem Schreiben.

Daher sollte nach Meinung des LWL-Denkmalamtes das Gemeindehaus auf einer Linie oder nördlich „der axial vorgelagerten Kombination aus Eingangsbauwerk und freistehendem Campagnile (Turmgebäude) positioniert werden“.

Von A. Große Hüttmann(WN)