Überraschung und Freude waren sehr groß, als die Bezirksregierung Münster den RGH anrief und mitteilte, dass sein Förderantrag an das NRW-Programm „Struktur- und Dorfentwicklung“ vom Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz positiv beschieden sei: mit der Höchstsumme von 250 T€ unterstützt das Land NRW den Bau des lang ersehnten Dorfgemeinschaftshauses in Raestrup! Damit wächst die Hoffnung, dass der RGH in wenigen Monaten den ersten Spatenstich für das Haus durchführen kann!

Warum „nur“ ein Etappen-Erfolg? Das liegt an dem nötig gewordenen neuen Finanzierungskonzept des RGH: Corona, Russlands Überfall in die Ukraine und sämtliche wirtschaftliche Folgen, die alle möglichen Spenden fast auf „null“ reduzierten, aber gleichzeitig die Baukosten in die Höhe schießen ließen, erforderten ein völlig neues Konzept: Das geplante Gemeindehaus wird kleiner, ohne dessen Nutzungsmöglichkeiten zu sehr einzuschränken. Über die vorhandenen Eigenmittel, verbindlichen Zusagen und geplanten Eigenleistungen hinaus versucht der RGH über staatliche und privatrechtliche Förderinstitutionen Zuwendungen zu erhalten.

Der RGH stellte also im Sommer 2023 zwei Anträge: Einen an das NRW-Förderprogramm „Struktur- und Dorfentwicklung“ und einen zweiten Antrag an eine privatrechtliche Stiftung.

Für beide Zuwendungsmöglichkeiten bildete der RGH zwei eigenständige Projekte für den Bau, die aber voneinander abhängen und gleichzeitig gestartet werden müssen. Einrichtung und Außenanlagen beinhalten die beiden Anträge nicht. Im nächsten Jahr können hierzu aber auch Förderanträge gestellt werden. Der erste Meilenstein bzgl. der Finanzierung ist somit also erreicht. Die noch etwas verhaltene Freude beruht darauf, dass über den zweiten Förderantrag wohl erst im November 2023 entschieden wird. Aber auch hier ist der RGH guter Dinge und hat somit noch ein paar spannende Wochen vor sich. Bis zu seiner Generalversammlung am 17.11. könnte dann schon Klarheit herrschen.